Förderantrag Photovoltaikanlage

Text

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Information zur Anlage

Der Förderantrag muss innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Anlage bei der Stadtgemeine Langenlois einlagen (Rechnungsdatum).

Angaben zum bzw. zur Antragsteller(in)

Der bzw. die Antragsteller(-in) muss (Mit-)Eigentümer(-in) der Liegenschaft sein oder (bei juristischen Personen) eine entsprechende Vertretungsbefugnis vorweisen können.

Angaben zur Liegenschaft bzw. zur geförderten Anlage

Die Liegenschaft, auf der sich die geförderte Anlage befindet, muss nach Inbetriebnahme der Anlage ganzjährig bewohnt werden.

Art und Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss ist einmalig und nicht rückzahlbar und beträgt 30,00 Euro je Kilowatt peak (kWp) wobei max. 10 kWp pro Anlage bzw. Objekt       (= max. 300,00 Euro) gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien der Stadtgemeinde Langenlois. 

Diesem Förderantrag sind nachfolgende Dokumente beizulegen:
  • Kopie der Rechnung(en) für die gegenständliche Photovoltaikanlage
  • Zahlungsbestätigungen zur bzw. zu den beiliegenden Rechnungen
  • Kopie des Abnahmevertrags für die Einlieferung von Strom mit einem Energieanbieter
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        Bankverbindung

        Ich ersuche um Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung auf meiner zuvor näher bezeichneten Liegenschaft sowie um Überweisung des Förderbetrages auf mein nachfolgend angeführtes Girokonto:

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        Datenschutz
        Datenschutz
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