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Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Der Förderantrag muss innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Anlage bei der Stadtgemeine Langenlois einlagen (Rechnungsdatum).
Der bzw. die Antragsteller(-in) muss (Mit-)Eigentümer(-in) der Liegenschaft sein oder (bei juristischen Personen) eine entsprechende Vertretungsbefugnis vorweisen können.
nur bei juristischen Personen
für Rückfragen
Die Liegenschaft, auf der sich die geförderte Anlage befindet, muss nach Inbetriebnahme der Anlage ganzjährig bewohnt werden.
Der Zuschuss ist einmalig und nicht rückzahlbar und beträgt 30,00 Euro je Kilowatt peak (kWp) wobei max. 10 kWp pro Anlage bzw. Objekt (= max. 300,00 Euro) gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien der Stadtgemeinde Langenlois.
Falls mehrere Rechnungen vorhanden sind führen Sie diese bitte zu einem Dokument zusammen - vielen Dank!
Ich ersuche um Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung auf meiner zuvor näher bezeichneten Liegenschaft sowie um Überweisung des Förderbetrages auf mein nachfolgend angeführtes Girokonto: