Voraussetzungen: Der Standesbeamte führt nur die Trauung durch; organisatorisch tritt das Brautpaar mit den Besitzern bzw. Geschäftsführen in Verbindung; jedoch ist eine Terminabsprache mit dem Standesamt Langenlois unumgänglich.
Amtlicher Mehraufwand:
Bundesverwaltungsabgabe 54,50 Euro
Kommissionsgebühr innerhalb der Amtsstunden: 200 Euro
Kommissionsgebühr außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag: 280 Euro
Beachten Sie bitte bei Ihrer finanziellen Planung, dass für „Außer-Haus-Trauungen“ auch Benützungskosten für die ausgesuchten Trauungsorte anfallen.
Über die Heirats-Gebühren im Allgemeinen informiert Sie gerne unser Standesbeamter Rudolf Schwarz!
Zuständigkeit:
Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit als auch die Eheschließung selbst kann seit 1. November 2013 bei jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet durchgeführt werden.
Das heißt, die Verlobten sind nicht mehr an das Wohnsitzstandesamt gebunden, sondern können wählen, ob sie zum Standesamt des Wohnsitzes oder gleich direkt zum Eheschließungsstandesamt gehen und die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit aufnehmen lassen.