Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband


 


Portraitfoto von Rudolf Schwarz
Kontaktdaten von Rudolf Schwarz
FunktionLeiter Bereich Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
NameRudolf Schwarz
AdresseRathausstraße 2
3550 Langenlois
Telefon+43 2734 2101 30
Faxnummer+43 2734 2101 39
E-Mailrudolf.schwarz@langenlois.gv.at
Büro15

Portraitfoto von Sandra Sinhuber
Kontaktdaten von Sandra Sinhuber
NameSandra Sinhuber
AdresseRathausstraße 2
3550 Langenlois
Telefon+43 2734 2101 17
Faxnummer+43 2734 2101 39
E-Mailsandra.sinhuber@langenlois.gv.at
Büro12

Portraitfoto Claudia Hohenegger
Kontaktdaten von Claudia Hohenegger
NameClaudia Hohenegger
AdresseRathausstraße 2
3550 Langenlois
Telefon+43 2734 2101 32
Faxnummer+43 2734 2101 39
E-Mailclaudia.hohenegger@langenlois.gv.at

Formulare

Heiraten in Langenlois

Dokumente und Urkunden

§ 21 PStV: Verlobte, deren Personalstatut das österreichische Recht ist, haben zur Beurteilung ihrer Ehefähigkeit vorzulegen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass, o.ä.)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Falls vorhanden und Eintragung erwünscht: Nachweis über akademischen Titel, Standesbezeichnung oder Meistertitel
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes, wenn dieser im Ausland liegt; sonst ist der Hauptwohnsitz vom Standesamt durch Einsichtnahme in das Zentrale Melderegister zu erheben
  • Falls Vorehe: Heiratsurkunde der letzten Ehe und den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung (Abschrift aus dem Sterbebuch, mit der Rechtskraftbestätigung versehener gerichtlicher Scheidungsbeschluss)
  • Gemeinsame Kinder: Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder und dazu die Vaterschaftsanerkenntnisse gegebenenfalls des Gerichtsbeschlusses über die Volljährigkeitserklärung (unter 18 Jahre möglich)
  • Name und Geburtsdatum der Eltern (ev. Heiratsurkunde)

Wenn sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig (Mann 16 Jahre, Frau 16 Jahre ehemündig) sind, folgende Urkunden:

  • Verlobte unter 18 Jahren die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und der Erziehungsberechtigten oder den Gerichtsbeschluss, mit dem die Einwilligung ersetzt wird;
  • Verlobte, deren ein Sachwalter nach § 273 ABGB bestellt worden ist, dessen Einwilligung oder den Gerichtsbeschluss, mit dem die Einwilligung ersetzt wird;

Nicht-Österreicher benötigen außerdem:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung oder Affidavit)
  • Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)

Fremdsprachige Dokumente müssen je nach Ausstellungsstaat entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung (Überbeglaubigung) oder einer Apostille versehen sein und von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich (www.dolmetscher.at) übersetzt werden. 

Trauungen in den Amtsräumen der Stadtgemeinde

Trauungen außerhalb der Amtsräume

Voraussetzungen: Der Standesbeamte führt nur die Trauung durch; organisatorisch tritt das Brautpaar mit den Besitzern bzw. Geschäftsführen in Verbindung; jedoch ist eine Terminabsprache mit dem Standesamt Langenlois unumgänglich.

Amtlicher Mehraufwand:
Bundesverwaltungsabgabe 54,50 Euro
Kommissionsgebühr innerhalb der Amtsstunden: 200 Euro
Kommissionsgebühr außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag: 280 Euro

Beachten Sie bitte bei Ihrer finanziellen Planung, dass für „Außer-Haus-Trauungen“ auch Benützungskosten für die ausgesuchten Trauungsorte anfallen.

Über die Heirats-Gebühren im Allgemeinen informiert Sie gerne unser Standesbeamter Rudolf Schwarz!

Zuständigkeit:
Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit als auch die Eheschließung selbst kann seit 1. November 2013 bei jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet durchgeführt werden.
Das heißt, die Verlobten sind nicht mehr an das Wohnsitzstandesamt gebunden, sondern können wählen, ob sie zum Standesamt des Wohnsitzes oder gleich direkt zum Eheschließungsstandesamt gehen und die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit aufnehmen lassen.