Bis Freitag um 12 Uhr, haben alle wahlberechtigten Bürger:innen die Möglichkeit, ihre Stimme für die Gemeinderatswahl 2025 persönlich im Rathaus abzugeben. Die vorzeitige Stimmabgabe ist während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Bitte bringen Sie dafür ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wahlberechtigt ist gemäß § 17 jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft und jede oder jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, welche spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 B-VG hat (aktives Wahlrecht).
Nutzen Sie die Gelegenheit, bereits vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben, und tragen Sie so zu einer erfolgreichen Wahl bei.